Sei es durch den Eindruck behördlicher Notwendigkeit, durch ein vermeintlich harmloses Rückfax zum Datenabgleich oder andere geschickte Verlockungen.
Alle gemeinsam haben eines: Sie sind TEUER !!
Nicht für jedes Unternehmen gelten dieselben Regeln.
Je nachdem welche Rechtsform Sie für Ihr Unternehmen gewählt haben und in welcher Branche Sie tätig sind, müssen Sie Sich bei unterschiedlichen Behörden anmelden.
Mit zu den wichtigsten Behörden, bei denen sich die meisten Unternehmen melden müssen, sind das Gewerbeamt, das Finanzamt, die IHK und das Handelsregister.
Hinzu kommen bei vielen Unternehmen zudem die Berufsgenossenschaft und die Bundesagentur für Arbeit.
Je nach Branche kann es zudem sein, dass Sie gewisse Genehmigungen brauchen, wie beispielsweise die Gaststättenkonzession für die Gastronomie-Branche.
Doch wer muss sich nun bei welcher Behörde anmelden?
Grundsätzlich muss sich in Deutschland jeder beim Gewerbeamt anmelden, der sein eigenes Gewerbe betreiben möchte. Denn nur so bekommt man mit dem Gewerbeschein die offizielle Erlaubnis, seinen eigenen Betrieb führen zu dürfen. Freiberufler sind jedoch von dieser Pflicht ausgenommen. Wer aber keine freiberufliche Tätigkeit ausübt und bei keinem Unternehmen angestellt ist, muss sich als Selbstständiger beim Gewerbeamt anmelden. Somit muss sich dort jeder anmelden, der eine gewerbliche Tätigkeit aufnimmt, ein bestehendes Gewerbe übernimmt, den Gewerbebetrieb verlegt, eine neue Zweigstelle gründet und die geschäftliche Ausrichtung grundlegend ändert.
Wenn du ein eigenes Unternehmen gründen willst, kannst du dir auch die Frage stellen, ob du ein Gewerbe oder ein Kleingewerbe anmelden möchtest. Der Unterschied liegt darin, dass ein Kleingewerbe als Unternehmen mit geringem Umfang ist und die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt. Somit musst du dir erst darüber Gedanken machen, mit welchen Umsatzgrößen du bei deinem Gewerbe in Zukunft rechnen kannst, um dann entweder ein Gewerbe oder ein Kleingewerbe anzumelden.
Nachdem Sie sich mit Ihrem Unternehmen beim Gewerbeamt angemeldet haben, bekommen Sie meist automatisch einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
Damit melden Sie Ihr Unternehmen direkt beim Finanzamt an.
Freiberufler müssen sich nicht beim Gewerbeamt anmelden. Sie stehen daher in der Pflicht, sich selbstständig innerhalb von vier Wochen, nach Start in die Selbstständigkeit, beim Finanzamt zu melden. Das Finanzamt teilt Ihrem Unternehmen dann die notwendige Steuernummer zu. Wer zudem Waren oder Dienstleistungen in der EU umsatzsteuerfrei verkaufen oder erwerben möchte, muss hier zudem die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen.
Bei dem Handelsregister handelt es sich um ein öffentliches Verzeichnis, in dem sich alle Kaufleute und Unternehmen eintragen lassen können. Dieses enthält alle wichtigen Informationen über ein Unternehmen. Daher sind grundsätzlich alle Kaufleute dazu verpflichtet, sich in das Handelsregister eintragen zu lassen. Kleingewerbetreibende sind hiervon ausgenommen, können sich aber wenn sie wollen, freiwillig eintragen lassen. Eingetragene Kaufleute (e.K.), Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) und Personengesellschaften (OHG, KG, GmbH & Co.KG) haben ab dem Zeitpunkt der Gründung die Verpflichtung, sich ins Handelsregister eintragen zu lassen.
Auch bei dem Unternehmensregister handelt es sich um ein Verzeichnis, welches öffentlich aufrufbar ist. Dieses bündelt alle Informationen, die sich im Handelsregister, Genossenschaftsregister, Partnerschaftsregister und dem Bundesanzeiger finden lassen. Welche Unternehmen sich hier eintragen lassen müssen, hängt hauptsächlich von der Größe und Rechtsform des Unternehmens ab. Abhängig davon sind einige Unternehmen veröffentlichungs- bzw. hinterlegungspflichtig.
Ein Unternehmen zu gründen ist immer mit einigem bürokratischem Aufwand verbunden.
Je nach Rechtsform kann dieser jedoch größer oder kleiner ausfallen. Wichtig ist daher, sich erstmal über die Rechtsform bewusst zu werden. Meist passiert das schon beim Formulieren des Businessplans.
Danach sollte man sich informieren, wo Sie sich überall mit Ihrem Unternehmen anmelden müssen.
In den meisten Fällen sind diese Anmeldungen recht unkompliziert, nehmen manchmal aber etwas Zeit in Anspruch.
Quelle www.gruender.de
Sei es durch den Eindruck behördlicher Notwendigkeit, durch ein vermeintlich harmloses Rückfax zum Datenabgleich oder andere geschickte Verlockungen.
Alle gemeinsam haben eines: Sie sind TEUER !!