Wir fassen die wichtigsten Aktualisierungen der Google-Richtlinien für dich zusammen. Denn sie haben einen Einfluss auf dein Google Unternehmensprofil
Was hat sich geändert?
Die neuesten Vorgaben von Google beeinflussen die Art und Weise, wie Sie die Verwaltung Ihres Google Unternehmensprofils angehen. Dies hat Auswirkungen auf die Darstellung in der Google-Suche und in Google Maps. Themen reichen von der Bestätigung und dem Besitzverhältnis Ihres Profils bis hin zu den Inhalten, die Sie dort veröffentlichen können.
Verifizierung und Inhaberschaft
Google hat den Verifizierungsprozess für Unternehmen verändert, um mehr Transparenz zu schaffen. Auch die Kriterien für die Inhaberschaft von Profilen sind strenger geworden. Konkret heißt das:
1. Berechtigungen und Inhaberschaft
Die aktualisierten Richtlinien legen klare Standards für die Erstellung und Beanspruchung von Unternehmensprofilen fest. Unter anderem können nur noch Unternehmen mit physischen Standorten das Google Unternehmensprofil nutzen.
Firmen, die z. B. nur ein Postfach haben, sind demnach ausgeschlossen. Ausnahmen gibt es allerdings für Unternehmen mit Servicebereich – und die finden sie weiter unten im Blogartikel.
Mit diesen Anpassungen will Google sicherstellen, dass nur autorisierte Inhaber:innen ein Unternehmensprofil verwalten. Für den Status als Inhaber:in eines Profils hat die Suchmaschine u. a. folgende Kriterien ergänzt:
Inaktivität: Wenn sich Inhaber:innen seit längerer Zeit nicht mehr mit ihrem Google-Konto angemeldet haben, kann Google ihren Status hinterfragen.
Zugriffsentzug: Ihr Unternehmen kann Mitarbeiter:innen oder Agenturen den Zugriff auf das Unternehmensprofil entziehen.
Fehlende Kommunikation: Google kontaktiert Nutzer:innen, um ihre Zugehörigkeit zum Unternehmen zu überprüfen. Daraufhin benötigt die Suchmaschine eine Rückmeldung, um Zugänge zu gewähren bzw. nicht zu entziehen.
Gelöschtes Profil: Wenn ein:e Profilinhaber:innen das Google Unternehmensprofil löscht, werden alle anderen Inhaber:innen ebenfalls entfernt.
Gelöschtes Google-Produkt: Einige Google Unternehmensprofile sind womöglich über ein anderes Google-Produkt erstellt worden. Eine Kündigung dieses Produkts wirkt sich deshalb auch auf das Unternehmensprofil aus.
2. Primäre und zusätzliche Inhaberschaft
Google empfiehlt, dass Profil-Inhaber:innen direkt mit der Geschäftsführung zusammenarbeiten. Dafür sollten Geschäftsführer:innen – wenn möglich – die primäre Inhaberschaft erhalten. Nachfolgend können sie bevollmächtigte Vertreter:innen als zusätzliche Inhaber:innen und Administrator:innen hinzufügen.
Neuer Prozess bei der Sperrung von Google Unternehmensprofilen
Die Sperrung eines Google Unternehmensprofils kann beträchtliche Geschäftseinbußen zur Folge haben.
Warum? Weil ihr Standort im Grunde genommen nicht mehr in der Online-Suche sichtbar ist. Denn das Google Unternehmensprofil ist einer der wichtigsten Rankingfaktoren.
Früher waren der Grund der Sperrung und die Wiederherstellung des Profils nicht wirklich transparent. Mit dem neuen Prozess, der von der Europäischen Union (EU) eingeführt wurde und aller Erwartungen nach auch global ausgerollt wird, können Unternehmen ihre Google Unternehmensprofile jedoch einfacher zurückgewinnen.
Wenn ihr Google Unternehmensprofil gesperrt wird, erhaltet ihr eine Benachrichtigung im Merchant Center sowie auch eine E-Mail von Google selbst. In der E-Mail wird der Grund der Sperrung beschrieben, wie zum Beispiel irreführende Inhalte und Verhalten.
Je nach Verletzung der Richtlinien haben Sie die Möglichkeit, Einspruch einzulegen.
Das geht ganz einfach über den "Einspruch"-Button in der E-Mail, der Sie zum Einspruch-Tool von Google führt. Und dort müssen Sie folgendes tun:
- Bestätigen Sie Ihr E-Mail-Konto, mit dem Sie Ihren Google Eintrag verwalten.
- Wählen Sie das gesperrte Profil aus.
- Laden Sie alle erforderlichen Dokumente u. a. (amtliche Gewerbeanmeldung, Gewerbeschein und Steuerbescheinigung) hoch, um zu belegen, dass Sie ein legitimes Unternehmen führen; und zwar innerhalb von 60 Minuten.
- Beschreiben Sie in Textform (1.000 Zeichen), warum Ihr Profil wiederhergestellt werden sollte und wie genau Sie Ihren Eintrag inzwischen verändert haben, damit er den Richtlinien von Google entspricht.
- Klicken Sie auf den "Bestätigen"-Button, um Ihren Antrag einzureichen.
Daten und Veröffentlichungen
Google versichert Nutzer:innen, bei Verstößen gegen die Richtlinien zu handeln. Bei unzulässigen Inhalten sollen die Inhalte entweder eingeschränkt oder gesperrt werden. Damit möchte die Suchmaschine ihre Vertrauenswürdigkeit wahren und äußert sich wie folgt:
"Wenn wir feststellen, dass Nutzerbeiträge für bestimmte Orte wiederholt nicht hilfreich, schädlich oder nicht relevant sind, können von Nutzern erstellte Inhalte für diese Orte eingeschränkt oder gesperrt werden."
1. Inhalte
Google schränkt Inhalte, die gegen die neuen Richtlinien verstoßen, ein. Je nach Verstoß kann das ganz unterschiedlich aussehen:
- Kurzfristig eingeschränkt werden Posts, wenn sie irrelevant oder anstößig sind.
- Langfristig eingeschränkt werden Posts, die nicht in den Kontext passen.
- Teilweise oder vollständig eingeschränkt werden Posts, die gegen Richtlinien verstoßen.
Damit schützt die Suchmaschine Nutzer:innen und Unternehmen zugleich. Während Unternehmen z. B. keine irreführende Werbung posten dürfen, können Nutzer:innen keine gefälschten Bewertungen hinterlassen. Das sorgt für qualitativ hochwertige Inhalte.
2. Links
Mit der Aktualisierung seiner Richtlinien will Google ebenfalls sicherstellen, dass Unternehmen relevante Links in ihren Unternehmensprofilen bereitstellen. Deshalb unternimmt die Suchmaschine folgende Maßnahmen:
- Verifizierung: Bevor Unternehmen Links zu ihrem Unternehmensprofil hinzufügen können, muss das Profil verifiziert werden. Erst nach der Verifizierung werden Änderungen in der Google-Suche und Google Maps veröffentlicht.
- Fehlermeldung: Bei ungültigen oder fehlerhaften Links erhalten Unternehmen eine Fehlermeldung. Schuld daran sind meistens Leerzeichen, Symbole, Backslashes oder ungültige Protokolle. Auch doppelte Links werden von Google nicht akzeptiert.
- Maximal 20 Links je Transaktion: Unternehmen können bis zu 20 Links pro Transaktionsart zu ihrem Google Unternehmensprofil hinzufügen.
- Maximal 1 Link je Domain: Unternehmen können einen Link pro Domain angeben. Wenn eine Domain bereits vom Unternehmen oder von Dritten genutzt wird, muss eine andere Domain gewählt werden.
Unternehmen haben allerdings die Möglichkeit, eine Überprüfung zu beantragen, wenn ein Link ihrer Meinung nach zu Unrecht abgelehnt oder entfernt wurde.
Was bedeuten die neuen Richtlinien für Unternehmen mit mehreren Standorten?
Google fordert, dass es nur ein Profil pro Unternehmen geben soll. Damit will die Suchmaschine Probleme bei der Darstellung in der Google-Suche und auf Google Maps zu vermeiden. Für Unternehmen mit mehreren Standorten erlaubt Google allerdings ein Profil je Standort.
Wichtig ist, dass die Standorte über eigene Servicebereiche und Mitarbeiter:innen verfügen. Außerdem darf der Servicebereich im Regelfall nicht mehr als zwei Stunden Fahrzeit vom Standort entfernt ist.
Was bedeuten die neuen Richtlinien für Unternehmen ohne physische Standorte?
Nicht alle Unternehmen haben einen festen Standort, den sie im Google Unternehmensprofil angeben können. Zum Beispiel bieten Haus- und Lieferdienste ihre Services in einer bestimmten Region – statt an einem bestimmten Standort – an.
Unternehmen ohne physische Standorte können als sogenannte “Service Area Businesses” einen Servicebereich angeben. Dazu gehören z. B. Berater oder Freelancer, die ihre Dienste unter Umständen von zuhause ausüben. Die Adresse, an dem das Unternehmen steuerrechtlich gemeldet ist, sollte aus Datenschutzgründen verborgen werden.
Unternehmen mit physischen Standorten und Servicebereich können als sogenannte “Hybrid Service Area Business” einen Geschäftsstandort und einen Servicebereich angeben. Dazu zählen z. B. Autowerkstätten, die neben Reparaturen in ihrer Werkstatt auch einen Pannendienst anbieten. Der Geschäftsstandort muss allerdings während der angegebenen Betriebszeiten besetzt sein.
Was bedeuten die neuen Richtlinien für Unternehmen mit besonderen Öffnungszeiten?
Für Unternehmen, die keine regulären Betriebszeiten haben, hat Google umfassende Leitlinien erstellt. Damit möchte die Suchmaschine Unternehmen mit besonderen Anforderungen ermöglichen, ihre Profile möglichst genau auszufüllen. Gleichzeitig stellt sie sicher, dass Nutzer:innen korrekte Informationen erhalten.
Unternehmen ohne reguläre Betriebszeiten sollen keine Öffnungszeiten angeben. Stattdessen sollen sie Nutzer:innen darauf hinweisen, dass sie termingebundene Dienstleistungen anbieten – z. B. über die Unternehmenskategorie und in der Beschreibung. Das betrifft vor allem Unternehmen aus den folgenden Industrien:
- Gastgewerbe: Hotels, Motels, Hostels und Apartmenthäuser bieten ihren Gästen die Möglichkeit, zu unterschiedlichen Zeiten an- und abzureisen.
- Bildung: Schulen, Fachhochschulen, Volkshochschulen und Universitäten richten sich nach dem akademischen Kalender mit unterschiedlichen Unterrichts- und Pausenzeiten.
- Veranstaltungen: Kinofilme, Theatervorführungen und Gottesdienste – als Beispiel – finden zu unterschiedlichen Zeiten statt.
- Transport: Flughäfen und andere Verkehrsknotenpunkte haben häufig rund um die Uhr Betrieb.
- Sightseeing: Parks, Denkmäler und Touristenattraktionen sind häufig den ganzen Tag über für Besucher:innen zugänglich.
Die gesamten Richtlinien finden Sie hier und unsere Experten können Sie hier kontaktieren.